Im Härtefall helfen Röntgenstrahlen.
Bei aufbewahrungspflichtigen, sehr stark kontaminierten Dokumenten empfehlen wir eine Röntgenbestrahlung.
Ist aufbewahrungspflichtiges Schriftgut sehr stark von Schimmelpilzen, Bakterien – insbesondere Fäkalbakterien – oder anderen Mikroorganismen befallen, raten wir zu einer Röntgenbestrahlung. Diese geben wir bei einem externen Spezialunternehmen in Auftrag. Die Röntgenstrahlen verursachen eine irreversible Schädigung des Erbguts (DNA) in den Zellen der Mikroorganismen. Durch den Verlust des genetischen Codes werden die Zellen in ihrer normalen Funktion behindert, so dass sie sich nicht mehr vermehren können.
Zu beachten ist, dass auch die durch eine Bestrahlung abgetöteten Mikroorganismen noch eine allergene und toxische Wirkung haben und gesundheitsgefährdend sind. Daher empfiehlt sich auch bei bestrahlten Objekten eine manuelle Dekontamination der Oberflächen. Damit werden sowohl die abgetöteten Sporen, die Stoffwechselprodukte der Schimmelpilze als auch die Myzelien reduziert. Lediglich bei nicht genutzten Beständen kann auf die anschliessende Nachreinigung verzichtet werden. Allerdings müssen solche Bestände aus Sicherheitsgründen unter Quarantänebedingungen getrennt aufbewahrt werden.
Zu beachten ist, dass auch die durch eine Bestrahlung abgetöteten Mikroorganismen noch eine allergene und toxische Wirkung haben und gesundheitsgefährdend sind. Daher empfiehlt sich auch bei bestrahlten Objekten eine manuelle Dekontamination der Oberflächen. Damit werden sowohl die abgetöteten Sporen, die Stoffwechselprodukte der Schimmelpilze als auch die Myzelien reduziert. Lediglich bei nicht genutzten Beständen kann auf die anschliessende Nachreinigung verzichtet werden. Allerdings müssen solche Bestände aus Sicherheitsgründen unter Quarantänebedingungen getrennt aufbewahrt werden.